Menschen mit Behinderung können für technische Arbeitshilfen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu können – je nach persönlicher Situation – auch speziell angepasste Smartphones gehören, wenn diese für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind. Grundlage hierfür können Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sowie Fördermittel der Integrations- bzw. Inklusionsämter sein.
Kann das EinfachFon Plus gefördert werden?
Ja, eine Förderung kann im Einzelfall möglich sein. Das EinfachFon Plus wurde speziell für Menschen mit Behinderungen entwickelt und bietet zahlreiche Funktionen, die eine selbstständige Kommunikation erleichtern. Ist das Smartphone aufgrund einer Behinderung für die Berufsausübung oder den Erhalt des Arbeitsplatzes erforderlich, können öffentliche Leistungsträger die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet jedoch immer die jeweils zuständige Behörde anhand des individuellen Bedarfs.
Für wen kommt eine Förderung infrage?
Eine Kostenübernahme für das EinfachFon Plus Smartphone für Personen mit Behinderung kann insbesondere für Menschen interessant sein
- mit einer anerkannten Schwerbehinderung,
- mit körperlichen, geistigen oder kognitiven Einschränkungen,
- mit Seh-, Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen,
- die aufgrund ihrer Behinderung auf eine besonders einfache Smartphone-Bedienung angewiesen sind,
- die das Smartphone im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen.
Welche Stellen können zuständig sein?
Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Kostenträger infrage, beispielsweise:
- Integrations- bzw. Inklusionsamt
- Deutsche Rentenversicherung
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaft
- Unfallversicherung
- weitere Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
Welche Stelle zuständig ist, hängt dabei von der individuellen Lebens- und Arbeitssituation ab.
Warum kann das EinfachFon Plus förderfähig sein?
Das EinfachFon Plus wurde speziell entwickelt, um Barrieren bei der Nutzung moderner Smartphones zu reduzieren. Je nach Ausstattung können unter anderem folgende Funktionen die selbstständige Nutzung erleichtern:
- besonders einfache Bedienoberfläche
- große und gut erkennbare Symbole
- übersichtliche Menüführung
- individuell anpassbare Bedienung
- vereinfachte Kommunikation
- Notruffunktionen
- Unterstützung für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen
Gerade wenn diese Funktionen notwendig sind, um eine Beschäftigung ausüben oder aufrechterhalten zu können, kann das Gerät als technische Arbeitshilfe in Betracht kommen. Die Entscheidung erfolgt dabei stets im Einzelfall.
Wie läuft eine Förderung ab?
Der typische Ablauf sähe im Fall einer Förderung / finanzieller Unterstützung in etwa wie folgt aus:
- Beratung durch den zuständigen Leistungsträger oder das Integrations-/Inklusionsamt
- Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfs
- Antrag auf Kostenübernahme
- Einreichen eines Angebots oder Kostenvoranschlags für das EinfachFon Plus
- Entscheidung des Leistungsträgers
- Anschaffung des Smartphones nach Bewilligung
Wir unterstützen Sie gerne
Sie möchten wissen, ob das EinfachFon Plus in Ihrem Fall förderfähig sein könnte? Dies wird von den zuständigen Stellen immer im Einzelfall entschieden. Bitte nehmen Sie mit den für Sie zuständigen Ansprechpartnern, bspw. im Integrations- oder Inklusionsamt, Kontakt auf und sprechen dieses Thema an.
Wir unterstützen Sie gerne mit einem unverbindlichen Angebot, das Sie dort einreichen können mit der Bitte um Kostenübernahme. Falls benötigt finden Sie auf unserer Website auch eine detaillierte Produktbeschreibung mit allen Informationen zu den Funktionen des EinfachFon Plus. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigen für Ihren Antrag, dann kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.






